Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 17.05.2002

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01   

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https://dejure.org/2002,742
BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01 (https://dejure.org/2002,742)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.2002 - 4 B 86.01 (https://dejure.org/2002,742)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 2002 - 4 B 86.01 (https://dejure.org/2002,742)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BauGB § 31 Abs. 1; BauNVO (1977) § 8 Abs. 3 Nr. 2, § 15 Abs. 1 Satz 1
    Gebot der Rücksichtnahme; Anspruch auf Gebietserhaltung; Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gewerbegebiet; Seniorenpflegeheim.

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Gebot der Rücksichtnahme - Anspruch auf Gebietserhaltung - Gebietsverträglichkeit - Baugebietstypologie - Gewerbegebiet - Seniorenpflegeheim - Zweckbestimmung - Wohnähnliche Unterbringung - Betreuung

  • Judicialis

    BauGB § 31 Abs. 1; ; BauNVO (1977) § 8 Abs. 3 Nr. 2; ; BauNVO (1977) § 15 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht - Gebot der Rücksichtnahme; Anspruch auf Gebietserhaltung; Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gewerbegebiet; Seniorenpflegeheim

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Typische Prägung eines Baugebiets: Rechtsfolgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Seniorenpflegeheime in Gewerbegebieten? (IBR 2002, 639)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 531 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 1384
  • DÖV 2002, 1043
  • BauR 2002, 1499
  • UPR 2002, 448
  • ZfBR 2002, 685
 
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Wird zitiert von ... (193)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01
    Die Beklagte und die Beigeladene rügen übereinstimmend eine Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) zwischen dem angefochtenen Berufungsurteil und der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Oktober 1989 (BVerwG 4 C 14.87 - BVerwGE 82, 343 ff.).

    Die Senatsentscheidung vom 6. Oktober 1989 (a.a.O.), von der das angefochtene Berufungsurteil abweichen soll, befasst sich mit dem Anspruch auf Gebietserhaltung nicht.

    Die weitere Frage, ob eine nach § 8 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässige bauliche Nutzung wegen eines Widerspruchs gegen die Eigenart des Baugebiets nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO unzulässig sein kann, hat der Senat bereits beantwortet: Auch die Zulassung eines Bauvorhabens im Wege einer Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB steht unter dem Vorbehalt des § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO (Urteil vom 6. Oktober 1989, a.a.O. ).

  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 43.89

    Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit eines Arbeitnehmer-Wohnheims im Gewerbegebiet

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01
    Welche Gewerbetriebe in einem Gewerbegebiet zulässig sind, richtet sich nicht nur nach dem Wortlaut des § 8 BauNVO, sondern auch nach der Zweckbestimmung des Gewerbegebiets (BVerwG, Urteil vom 29. April 1992 - BVerwG 4 C 43.89 - BVerwGE 90, 140 ).

    Dies ergibt sich bestätigend aus § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO, nach dem nur gleichsam als notwendige Ergänzung der gewerblichen Nutzung, Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und -leiter ausnahmsweise zugelassen werden können (BVerwG, Urteil vom 29. April 1992, a.a.O. ).

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01
    § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO enthält nicht nur das Gebot der Rücksichtnahme, sondern vermittelt auch einen Anspruch auf Aufrechterhaltung der typischen Prägung eines Baugebiets (im Anschluss an BVerwGE 94, 151 ).

    Es hat im Anschluss an das Urteil des beschließenden Senats vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 (161) dargelegt, dass der Festsetzung von Baugebieten durch Bebauungsplan kraft Bundesrechts grundsätzlich nachbarschützende Wirkung zukomme und der Eigentümer eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks als Nachbar einen Schutzanspruch auf Bewahrung der Gebietsart habe, der über das Rücksichtnahmegebot hinausgehe (UA S. 13).

  • BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92

    Bauplanungsrecht: Baurechtliche Zulässigkeit immissionsschutzrechtlich

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01
    Die Beklagte übersieht wie schon bei der Divergenzrüge, dass das Berufungsgericht den Nachbarschutz nicht aus dem Rücksichtnahmegebot, sondern aus dem Anspruch auf Aufrechterhaltung der gebietstypischen Prägung hergeleitet hat, dem § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO ebenfalls zu dienen bestimmt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 1992 - BVerwG 7 C 7.92 - NVwZ 1993, 987 ).
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01
    Gleiches gilt für den von der Beklagten zitierten Beschluss vom 6. Dezember 2000 (BVerwG 4 B 4.00 - Buchholz 406.12 § 7 BauNVO Nr. 4) und die von der Beigeladenen ins Feld geführten Urteile vom 5. August 1983 (BVerwG 4 C 96.79 - BVerwGE 67, 334 - und BVerwG 4 C 53.81 - BRS 40 Nr. 198).
  • BVerwG, 28.05.1997 - 4 B 91.97

    Bundesstraße - Ortsdurchfahrt - Geschlossene Ortslage - Erschließung der

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01
    Das ist nach der ständigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesverwaltungsgerichts dann nicht der Fall, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne weiteres beantworten lässt (BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 1997 - BVerwG 4 B 91.97 - NVwZ 1998, 172).
  • BVerwG, 06.12.2000 - 4 B 4.00

    Bebauungsplan; Kerngebiet; Anlagen für soziale und/oder gesundheitliche Zwecke;

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01
    Gleiches gilt für den von der Beklagten zitierten Beschluss vom 6. Dezember 2000 (BVerwG 4 B 4.00 - Buchholz 406.12 § 7 BauNVO Nr. 4) und die von der Beigeladenen ins Feld geführten Urteile vom 5. August 1983 (BVerwG 4 C 96.79 - BVerwGE 67, 334 - und BVerwG 4 C 53.81 - BRS 40 Nr. 198).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01
    Unter 2. lit c des von der Beklagten herangezogenen Urteils vom 23. August 1996 (BVerwG 4 C 13.94 - BVerwGE 101, 364 ) hat der Senat eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots erörtert, nachdem er zuvor unter einem anderen Gliederungspunkt einen Anspruch des Nachbarn auf Gebietserhaltung geprüft hatte.
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02

    Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01
    Das bedeutet: Die normierte allgemeine Zweckbestimmung ist auch für die Auslegung und Anwendung der tatbestandlich normierten Ausnahmen bestimmend (BVerwG, Urteil vom 21. März 2002 - BVerwG 4 C 1.02 - noch nicht veröffentlicht, für BVerwGE vorgesehen).
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 53.81

    Drittschutzwirkung des § 15 Abs. 1 BauNVO in Ausnahmefällen

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01
    Gleiches gilt für den von der Beklagten zitierten Beschluss vom 6. Dezember 2000 (BVerwG 4 B 4.00 - Buchholz 406.12 § 7 BauNVO Nr. 4) und die von der Beigeladenen ins Feld geführten Urteile vom 5. August 1983 (BVerwG 4 C 96.79 - BVerwGE 67, 334 - und BVerwG 4 C 53.81 - BRS 40 Nr. 198).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.08.2009 - 3 S 1057/09

    Zulassung eines Spielstättencenters im Gewerbegebiet im Wege einer Ausnahme nach

    § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO enthält mit Blick auf das konkrete Vorhaben nicht nur das Gebot der Rücksichtnahme, wie es auch dem § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO innewohnt, sondern vermittelt - unterhalb der Ebene des aus dem Gebot der Gebietsverträglichkeit hergeleiteten Anspruchs auf Bewahrung des Gebietscharakters - daneben auch einen Anspruch auf Aufrechterhaltung der typischen Prägung eines Baugebiets; hierbei kommt es nicht darauf an, ob ein im Baugebiet ansässiger Nachbar durch das Vorhaben konkret unzumutbar beeinträchtigt wird (Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 13.05.2002 - 4 B 86.01 -, NVwZ 2002, 1384).

    § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO enthält nicht nur das Gebot der Rücksichtnahme, wie es auch dem § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO innewohnt, sondern vermittelt - daneben - auch einen Anspruch auf Aufrechterhaltung der typischen Prägung eines Baugebiets; hierbei kommt es nicht darauf an, ob ein im Baugebiet ansässiger Nachbar durch das Vorhaben konkret unzumutbar beeinträchtigt wird (BVerwG, Beschluss vom 13.05.2002 - 4 B 86.01 -, NVwZ 2002, 1384 - unter Anschluss an Urteil vom 16.09.1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151).

    Auch die Zulassung eines Bauvorhabens im Wege einer Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB - wie vorliegend - steht unter dem Vorbehalt des § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO (BVerwG, Beschluss vom 13.05.2002 - 4 B 86.01-, NVwZ 2002, 1384; Urteil vom 06.10.1989 - 4 C 14.87 -, BVerwGE 82, 343).

    Das bedeutet: Die normierte allgemeine Zweckbestimmung ist auch für die Auslegung und Anwendung der tatbestandlich normierten Ausnahmen bestimmend (BVerwG, Urteil vom 21.03.2002 - 4 C 1.02 -, BVerwGE 116, 155 = NVwZ 2002, 1118; Beschluss vom 13.05.2002 - 4 B 86.01 -, NVwZ 2002, 1384).

    Diese Erwägungen betreffen zwar in erster Linie die Frage, ob das zur Genehmigung gestellte Vorhaben nach seiner Typik den der Einzelfall-Korrekturvorschrift des § 15 BauNVO rechtlich vorgelagerten Anforderungen des (ungeschriebenen) Gebots der Gebietsverträglichkeit entspricht (BVerwG, Beschluss vom 28.02.2008 - 4 B 60.07 -, NVwZ 2008, 786; Urteil vom 21.03.2002 - 4 C 1.02 -, BVerwGE 116, 155 = NVwZ 2002, 1118; Beschluss vom 13.05.2002 - 4 B 86.01 -, NVwZ 2002, 1384).

    Da aber § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO ebenfalls der Aufrechterhaltung der gebietstypischen Prägung dient (Beschluss vom 13.05.2002 - 4 B 86.01 -, NVwZ 2002, 1384), hat der Senat keine Bedenken, diese Erwägungen bei der Gesamtbetrachtung und bei der Beurteilung der örtlichen Verhältnisse in der näheren Umgebung des beabsichtigten Vorhabens mit in den Blick zu nehmen.

    Nach alledem kann der Senat vorliegend unerörtert lassen, ob das genehmigte Vorhaben des Beigeladenen bezogen auf den Gebietscharakter des Gewerbegebiets (als solchen) bereits aufgrund seiner typischen Nutzungsweise störend wirkt und deshalb - schon vor der den Einzelfall in den Blick nehmenden Korrektivebene des § 15 Abs. 1 BauNVO - dem Gebot der Gebietsverträglichkeit widerspricht und der Antragstellerin hieraus ein Anspruch auf Bewahrung des Gebietscharakters zusteht (vgl. hierzu im Einzelnen BVerwG, Beschluss vom 28.02.2008 - 4 B 60.07 -, NVwZ 2008, 786; Urteil vom 21.03.2002 - 4 C 1.02 -, BVerwGE 116, 155 = NVwZ 2002, 1118; Beschluss vom 13.05.2002 - 4 B 86.01 -, NVwZ 2002, 1384).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.2015 - 3 S 1695/15

    Zur Zulässigkeit von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber in einem reinen

    Dieses ungeschriebene Erfordernis der Gebietsverträglichkeit gilt nicht nur für die in dem Baugebiet allgemein zulässigen, sondern auch für die nur ausnahmsweise zulässigen Nutzungen (BVerwG, Beschl. v. 13.5.2002 - 4 B 86.01 - NVwZ 2002, 1384; Beschl. v. 28.2.2008 - 4 B 60.07 - NVwZ 2008, 786; BVerwG, Urt. v. 18.11.2010 - 4 C 10.09 - BVerwGE 138, 166).

    Die genannte Vorschrift gilt nicht nur für Vorhaben, die den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widersprechen, sondern - erst recht - für Vorhaben, die nur im Wege einer Ausnahme zugelassen werden können (BVerwG, Urt. v. 25.1.2007 - 4 C 1.06 - BVerwGE 128, 118; Beschl. v. 13.5.2002 - 4 B 86.01 - NVwZ 2002, 1384; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.8.2009 - 3 S 1057/09 - NVwZ-RR 2010, 45).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2017 - 10 B 10.15

    Nachbarklage; Errichtung eines Wohnhauses mit Gewerbeanteil; Sondergebiet

    Soweit sich die Befürworter eines aus § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO abgeleiteten besonderen Gebietserhaltungsanspruchs auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Mai 2002 (BVerwG 4 B 86.01, juris) berufen, erscheint dies allerdings nicht überzeugend.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,50
BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01 (https://dejure.org/2002,50)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.2002 - 4 A 28.01 (https://dejure.org/2002,50)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 2002 - 4 A 28.01 (https://dejure.org/2002,50)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,50) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    BNatSchG n. F. § 61 Abs. 2 und 3, § 69 Abs. 5; FStrG § 17 Abs. 1, 4 und 6 c; FFH-RL Art. 4 Abs. 1 bis 3, Art. 6 Abs. 3 und 4
    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Antragsbefugnis; potentielles FFH-Gebiet; prioritärer Lebensraumtyp; FFH-Schutzregime; Vorwirkungen; Verträglichkeitsprüfung; Alternativlösung; Projektziele; rechtliches Hindernis; FFH-interner ...

  • nomos.de PDF, S. 26 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Autobahnbau A 44

  • Wolters Kluwer

    Planfeststellungsbeschluss - Verkehrsprojekt - Planfeststellung - Anerkannter Naturschutzverein - Antragsbefugnis - Potentielles FFH-Gebiet - Prioritärer Lebensraumtyp - FFH-Schutzregime - Vorwirkungen - Verträglichkeitsprüfung - Alternativlösung - Projektziele - ...

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses an Hand einer Flora-Fauna-Habitat-Verträglichkeitsuntersuchung; Klagebefugnis eines Naturschutzvereins; Anwendbarkeit der Präklusionsvorschrift des § 17 Abs. 4 S. 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) auf einen anerkannten ...

  • Judicialis

    BNatSchG n.F. § 61 Abs. 2; ; BNatSchG n.F. § ... 61 Abs. 3; ; BNatSchG n.F. § 69 Abs. 5; ; FStrG § 17 Abs. 1; ; FStrG § 17 Abs. 4; ; FStrG § 17 Abs. 6 c; ; FFH-RL Art. 4 Abs. 1; ; FFH-RL Art. 4 Abs. 3; ; FFH-RL Art. 6 Abs. 3; ; FFH-RL Art. 6 Abs. 4

  • naturschutzrecht.net

    Art. 6 Abs. 4 FFH-RL
    Alternativlösung

  • rechtsportal.de

    Straßenplanungsrecht; Naturschutzrecht - Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Antragsbefugnis; potentielles FFH-Gebiet; prioritärer Lebensraumtyp; FFH-Schutzregime; Vorwirkungen; Verträglichkeitsprüfung; Alternativlösung; Projektziele; ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Naturschutz: Alternativlösungen für Trassenführung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Neubau der Autobahn A 44 vorerst gestoppt

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Neubau der Autobahn A 44 vorerst gestoppt

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    FFH-Richtlinie

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Bau der Autobahn 44 bei Kassel gestoppt // Planung verstößt gegen europäisches Naturschutzrecht

Besprechungen u.ä. (4)

  • nomos.de PDF, S. 26 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Autobahnbau A 44

  • t-online.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Europäischer Gebiets- und Artenschutz in ruhigeren Gefilden (RA Prof. Dr. Bernhard Stüer; DVBl. 2009, 1)

  • t-online.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Europäischer Gebiets- und Artenschutz in ruhigeren Gefilden (RA Prof. Dr. Bernhard Stüer; DVBl. 2009, 1)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Fernstraße durch Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiet? (IBR 2002, 567)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 116, 254
  • NVwZ 2002, 1243
  • NVwZ 2002, 836
  • DVBl 1984, 338
  • DVBl 2002, 1486
  • DÖV 2003, 91 (Ls.)
  • UPR 2002, 448
  • ZfBR 2003, 68 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (145)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 27.01.2000 - 4 C 2.99

    Straßenplanung; Bundesfernstraße; Ortsumgehungsstraße; Planfeststellung;

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 und vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - BVerwGE 110, 302), gehören die Regelungen der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - FFH-RL (ABl EG Nr. L 206 S. 7) zu den Rechtsvorschriften, die auch den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu dienen bestimmt sind.

    Der Senat hat im Anschluss an die Rechtsprechung des EuGH mehrfach entschieden, dass die FFH-Richtlinie schon jetzt für die Planfeststellung bestimmte Vorwirkungen für den Mitgliedstaat entfaltet (Urteile vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - a.a.O.; vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - a.a.O. und vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - BVerwGE 112, 140).

    Drängt es sich auf, dass ein potentielles FFH-Gebiet nach seiner Meldung auch Aufnahme in die Gemeinschaftsliste (vgl. Art. 4 Abs. 2 FFH-RL) finden wird, ist die Zulässigkeit eines dieses Gebiet berührenden Straßenbauvorhabens an den Anforderungen des Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL zu messen (Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - a.a.O.).

    Die Wertung, die dieser Regelung zugrunde liegt, rechtfertigt es, Vorhaben in einem Gebiet, das wegen des Vorhandenseins prioritärer Biotope oder Arten dem Automatismus des Anhangs III Phase 2 Nr. 1 unterliegt, dem strengen Regime des Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL zu unterwerfen (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - a.a.O. und vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - a.a.O.), während es für Vorhaben in Gebieten ohne prioritäre Elemente mit dem Beeinträchtigungsverbot sein Bewenden hat, dessen Wirkungen der Senat im Urteil vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - (a.a.O.) näher beschrieben hat.

    Schon aufgrund seines Ausnahmecharakters begründet Art. 6 Abs. 4 FFH-RL ein strikt beachtliches Vermeidungsgebot, das zu Lasten des Integritätsinteresses des durch Art. 4 FFH-RL festgelegten kohärenten Systems nicht bereits durchbrochen werden darf, wenn dies nach dem Muster der Abwägungsregeln des deutschen Planungsrechts vertretbar erscheint (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - a.a.O.), sondern nur beiseite geschoben werden darf, soweit dies mit der Konzeption größtmöglicher Schonung der durch die FFH-RL geschützten Rechtsgüter vereinbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - a.a.O.).

    Wie der Senat im Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - (a.a.O.) dargelegt hat, können in diesem Zusammenhang auch finanzielle Erwägungen den Ausschlag geben.

    Daran ändert auch der Hinweis nichts, dass sich eine Alternativlösung nicht zuletzt aus Kostengründen als unverhältnismäßiges Mittel erweisen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - a.a.O.).

  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01
    Der Senat hat im Anschluss an die Rechtsprechung des EuGH mehrfach entschieden, dass die FFH-Richtlinie schon jetzt für die Planfeststellung bestimmte Vorwirkungen für den Mitgliedstaat entfaltet (Urteile vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - a.a.O.; vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - a.a.O. und vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - BVerwGE 112, 140).

    Kann dagegen die Aufnahme in die Gemeinschaftsliste nicht hinreichend sicher prognostiziert werden, hat es mit dem Verbot sein Bewenden, das Gebiet so nachhaltig zu beeinträchtigen, dass es für eine Meldung und Aufnahme in die Gemeinschaftsliste nicht mehr in Betracht kommt (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - a.a.O.).

    Auch die Gebietsabgrenzung ist anhand der im Anhang III (Phase 1) aufgeführten Merkmale vorzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - a.a.O.).

    Die Wertung, die dieser Regelung zugrunde liegt, rechtfertigt es, Vorhaben in einem Gebiet, das wegen des Vorhandenseins prioritärer Biotope oder Arten dem Automatismus des Anhangs III Phase 2 Nr. 1 unterliegt, dem strengen Regime des Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL zu unterwerfen (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - a.a.O. und vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - a.a.O.), während es für Vorhaben in Gebieten ohne prioritäre Elemente mit dem Beeinträchtigungsverbot sein Bewenden hat, dessen Wirkungen der Senat im Urteil vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - (a.a.O.) näher beschrieben hat.

    Schon aufgrund seines Ausnahmecharakters begründet Art. 6 Abs. 4 FFH-RL ein strikt beachtliches Vermeidungsgebot, das zu Lasten des Integritätsinteresses des durch Art. 4 FFH-RL festgelegten kohärenten Systems nicht bereits durchbrochen werden darf, wenn dies nach dem Muster der Abwägungsregeln des deutschen Planungsrechts vertretbar erscheint (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - a.a.O.), sondern nur beiseite geschoben werden darf, soweit dies mit der Konzeption größtmöglicher Schonung der durch die FFH-RL geschützten Rechtsgüter vereinbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - a.a.O.).

    Der Senat lässt sich hierbei von den Erwägungen leiten, die ihn auch im Urteil vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - (a.a.O.) veranlasst haben, von einer Aufhebung abzusehen.

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 und vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - BVerwGE 110, 302), gehören die Regelungen der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - FFH-RL (ABl EG Nr. L 206 S. 7) zu den Rechtsvorschriften, die auch den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu dienen bestimmt sind.

    Der Senat hat im Anschluss an die Rechtsprechung des EuGH mehrfach entschieden, dass die FFH-Richtlinie schon jetzt für die Planfeststellung bestimmte Vorwirkungen für den Mitgliedstaat entfaltet (Urteile vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - a.a.O.; vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - a.a.O. und vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - BVerwGE 112, 140).

    Neben dem Erfordernis, dass die sachlichen Kriterien des Art. 4 Abs. 1 FFH-RL gegeben sind, ist auch die weitere Voraussetzung erfüllt, dass die Aufnahme des "Lichtenauer Hochlandes" in ein kohärentes Netz mit anderen Gebieten sich aufdrängt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - a.a.O.).

    Die Wertung, die dieser Regelung zugrunde liegt, rechtfertigt es, Vorhaben in einem Gebiet, das wegen des Vorhandenseins prioritärer Biotope oder Arten dem Automatismus des Anhangs III Phase 2 Nr. 1 unterliegt, dem strengen Regime des Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL zu unterwerfen (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - a.a.O. und vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - a.a.O.), während es für Vorhaben in Gebieten ohne prioritäre Elemente mit dem Beeinträchtigungsverbot sein Bewenden hat, dessen Wirkungen der Senat im Urteil vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - (a.a.O.) näher beschrieben hat.

    Als ebenfalls zulässig hat der Senat es angesehen, bei der Trassenwahl maßgeblich darauf abzustellen, dass lokale Verkehrsströme umgelenkt werden und dadurch das nachgeordnete Straßennetz entlastet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - a.a.O.).

  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 26.93

    Schallschutz - Schallschutzwand - Aktiver Schallschutz - Passiver Schallschutz -

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01
    Eine allgemeine normative Regelung des Inhalts, dass unter bestimmten Voraussetzungen Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen sind, ist dem deutschen Verkehrswegerecht fremd (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1995 - BVerwG 4 C 26.93 - BVerwGE 97, 367).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01
    Der Fehler, an dem der angefochtene Planfeststellungsbeschluss leidet, ist nicht von solcher Art und Schwere, dass die Planung als Ganzes von vornherein in Frage gestellt erscheint (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 19.94 - BVerwGE 100, 370).
  • EuGH, 21.01.1992 - C-319/90

    Pressler Weingut-Weingroßkellerei / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des EuGH freilich ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. EuGH, Urteile vom 27. Juni 1990 - C-118/89 - Slg. 1990, I-2653 Rn. 12 und vom 21. Januar 1992 - C-319/90 - Slg. 1992, I-214 Rn. 12).
  • EuGH, 27.06.1990 - C-118/89

    Lingenfelser / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des EuGH freilich ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. EuGH, Urteile vom 27. Juni 1990 - C-118/89 - Slg. 1990, I-2653 Rn. 12 und vom 21. Januar 1992 - C-319/90 - Slg. 1992, I-214 Rn. 12).
  • BVerwG, 12.07.1985 - 4 C 40.83

    Wasserstraßen - Planfeststellung - Raumordnungsrecht - Voraussetzungen -

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01
    Nach der Rechtsprechung des Senats begegnet es daher keinen rechtlichen Bedenken, wenn der Verkehrswegebau als Mittel eingesetzt wird, um regionale Zentren an das weiträumige Straßennetz anzuschließen oder die wirtschaftliche Entwicklung in bisher unzureichend erschlossenen Räumen zu fördern (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Juli 1985 - BVerwG 4 C 40.83 - BVerwGE 72, 15, vom 24. November 1989 - BVerwG 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 und vom 26. März 1998 - BVerwG 4 A 7.97 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 137).
  • BVerwG, 26.03.1998 - 4 A 7.97

    Straßenplanung; Planfeststellung; Abwägungskontrolle; Bedarfsplan;

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01
    Nach der Rechtsprechung des Senats begegnet es daher keinen rechtlichen Bedenken, wenn der Verkehrswegebau als Mittel eingesetzt wird, um regionale Zentren an das weiträumige Straßennetz anzuschließen oder die wirtschaftliche Entwicklung in bisher unzureichend erschlossenen Räumen zu fördern (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Juli 1985 - BVerwG 4 C 40.83 - BVerwGE 72, 15, vom 24. November 1989 - BVerwG 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 und vom 26. März 1998 - BVerwG 4 A 7.97 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 137).
  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn -

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01
    Nach der Rechtsprechung des Senats begegnet es daher keinen rechtlichen Bedenken, wenn der Verkehrswegebau als Mittel eingesetzt wird, um regionale Zentren an das weiträumige Straßennetz anzuschließen oder die wirtschaftliche Entwicklung in bisher unzureichend erschlossenen Räumen zu fördern (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Juli 1985 - BVerwG 4 C 40.83 - BVerwGE 72, 15, vom 24. November 1989 - BVerwG 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 und vom 26. März 1998 - BVerwG 4 A 7.97 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 137).
  • EuGH, 11.09.2001 - C-71/99

    Kommission / Deutschland

  • BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auf die vom Kläger dagegen erhobene Klage stellte das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 17. Mai 2002 - BVerwG 4 A 28.01 - (BVerwGE 116, 254) fest, dass der Planfeststellungsbeschluss vom 5. April 2001 rechtswidrig sei und nicht vollzogen werden dürfe.

    Da sie einzelfallbezogen zu erfolgen hat (vgl. Urteil vom 17. Mai 2002 - BVerwG 4 A 28.01 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 7 S. 33; insoweit in BVerwGE 116, 254 nicht abgedruckt), hängt das Gewicht, mit dem das Integritätsinteresse des FFH-Gebiets in sie einzustellen ist, entscheidend vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab.

    Sowohl die Zugehörigkeit zu den "Verkehrsprojekten Deutsche Einheit" als auch zum "Transeuropäischen Verkehrsnetz" stellen Gewichtungsvorgaben dar, die in der Interessenabwägung mit hohem Gewicht zu Buche schlagen (vgl. Urteil vom 17. Mai 2002 - BVerwG 4 A 28.01 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 7 S. 33 f.; insoweit in BVerwGE 116, 254 nicht abgedruckt).

    Auch das regionale Erschließungsinteresse zählt zu den Zielen, die - neben den Belangen des Fernverkehrs - mit einem Autobahnvorhaben verfolgt werden dürfen (vgl. Urteil vom 17. Mai 2002 - BVerwG 4 A 28.01 - BVerwGE 116, 254 ), und ist deshalb geeignet, die Durchsetzungsfähigkeit des Vorhabens in der FFH-rechtlich gebotenen Abwägung zu steigern.

    Eine Alternativlösung setzt voraus, dass sich die zulässigerweise verfolgten Planungsziele trotz ggf. hinnehmbarer Abstriche auch mit ihr erreichen lassen (Urteil vom 17. Mai 2002 - BVerwG 4 A 28.01 - BVerwGE 116, 254 ).

    In zweiter Hinsicht kommt es darauf an, ob die beeinträchtigten Lebensraumtypen oder Arten prioritär oder nicht prioritär sind (vgl. grundlegend Urteil vom 17. Mai 2002 a.a.O. S. 264).

    Von entscheidender Bedeutung ist vielmehr allein, ob am Alternativstandort eine Linienführung möglich ist, bei der keine der als Lebensraumtypen oder Habitate besonders schutzwürdigen Flächen erheblich beeinträchtigt werden oder jedenfalls prioritäre Biotope und Arten verschont bleiben (so bereits Urteil vom 17. Mai 2002 a.a.O. S. 264 f.).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Wie der Senat im Urteil vom 17. Mai 2002 - BVerwG 4 A 28.01 - (BVerwGE 116, 254, 262 ff.) dargelegt hat, misst sich das europäische Naturschutzrecht mit der Verpflichtung, technisch mögliche Alternativen zu nutzen, keine schrankenlose Geltung bei.
  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wird verfehlt, wenn für ein wichtiges Infrastrukturvorhaben Anforderungen an die artenschutzrechtliche Bestandsaufnahme gestellt werden, die keinen für die Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens wesentlichen Erkenntnisgewinn versprechen und außerhalb jedes vernünftigen Verhältnisses zu dem damit erreichbaren Gewinn für Natur und Umwelt stehen würden (vgl. bereits dasUrteil vom 17. Mai 2002 - BVerwG 4 A 28.01 - BVerwGE 116, 254 ).

    Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Alternativenprüfung nach Art. 6 Abs. 4 FFH-RL der Vorhabenträger ggf. auch Abstriche von den mit dem Straßenbauvorhaben angestrebten Planungszielen hinnehmen muss (vgl.Urteil vom 17. Mai 2002 - BVerwG 4 A 28.01 - BVerwGE 116, 254 ), kann dahinstehen, ob diese einschränkende Maßgabe auch für die artenschutzrechtliche Alternativenprüfung außerhalb der Gebiete des Natura 2000-Netzes zu gelten hat.

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